Das Zivilrecht ist der Oberbegriff für sämtliche Angelegenheit zwischen privaten Personen. Damit ist der Begriff als solches so umfassend, dass er letztlich ohne weitere Untergliederung völlig nichtssagend ist.
Im Folgenden werden daher die einzelnen zivilrechtlichen Rechtsgebiete, die Herr Rechtsanwalt Haller anbietet, kurz dargestellt.
Der Begriff des Vertragsrechts ist ebenfalls äußerst weit gefasst. Regelmäßig fasst man jedoch die typischen und "alltäglichen" Verträge darunter. Das sind insbesondere das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht, sowie das Dienstrecht, soweit dieses nicht unter das Spezialgebiet des Arbeitsrechts zu fassen ist.
Regelmäßig geht es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Fragen der mangelhaften Leistung, der Nichtleistung und der vereinbarten oder angemessenen Vergütung.
Herr Rechtsanwalt Haller hat bereits eines Vielzahl von solchen Gewährleistungsfällen bearbeitet und kann Ihnen sicher auch in Ihrem Fall weiterhelfen.
Das Schadensersatzrecht ist ein sehr weiter Begriff. Regelmäßig ist zwischen Schadensersatzansprüchen aus Vertrag und nicht vertraglichen (sog. Ansprüche aus unerlaubter Handlung) zu
unterscheiden. Dabei kann es sich um reine Vermögensschäden handeln, aber auch um körperliche Schäden. Auch Schmerzensgeldansprüche fallen im weitesten Sinne hierunter.
Es handelt sich eigentlich um den Bereich der Rechtsfolgen aus einem bestimmten Handeln oder einem bestimmten Vorfall. Bestes Beispiel ist insoweit der Schadensersatz aus einer fehlerhaften Behandlung.
Zu diesem Bereich gehört insbesondere auch die Schadensregulierung infolge eines Verkehrsunfalls.
Gerne reguliert Her Rechtsanwalt Haller auch Ihren Schadensfall, sei es aus Arzthaftung oder aus Verkehrsunfall.