Das Zivilrecht ist der Oberbegriff für sämtliche Angelegenheit zwischen privaten Personen. Damit ist der Begriff als solches so umfassend, dass er letztlich ohne weitere Untergliederung völlig nichtssagend ist.
Im Folgenden werden daher die einzelnen zivilrechtlichen Rechtsgebiete, die Herr Rechtsanwalt Haller anbietet, kurz dargestellt.
Der Begriff des Vertragsrechts ist ebenfalls äußerst weit gefasst. Regelmäßig fasst man jedoch die typischen und "alltäglichen" Verträge darunter. Das sind insbesondere das Kaufrecht und
das Werkvertragsrecht, sowie das Dienstrecht, soweit dieses nicht unter das Spezialgebiet des Arbeitsrechts zu fassen ist.
Regelmäßig geht es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Fragen der mangelhaften Leistung, der Nichtleistung und der vereinbarten oder angemessenen Vergütung.
Herr Rechtsanwalt Haller hat bereits eines Vielzahl von solchen Gewährleistungsfällen bearbeitet und kann Ihnen sicher auch in Ihrem Fall weiterhelfen.
Ein Spezialgebiet des Vertragsrechts ist auch das Mietrecht. Dabei kann es sich sowohl auf mobile Gegenstände beziehen, als auch auf Immobilien. Gerade das Mietrecht über Wohnraum oder
gewerbliche Räume (z.B. Räume einer Arztpraxis) ist mittlerweile äußerst detailliert durch den Gesetzgeber geregelt. Der Versuch jeden erdenklichen Einzelfall im Mieter-Vermieter-Verhältnis zu
erfassen hat zu unübersichtlichen Regelungen geführt.
Gerne wird Herr Rechtsanwalt Haller Ihnen aus dem Dickicht der mietrechtlichen Regelungen heraus helfen.
Das Schadensersatzrecht ist ein sehr weiter Begriff. Regelmäßig ist zwischen Schadensersatzansprüchen aus Vertrag und nicht vertraglichen (sog. Ansprüche aus unerlaubter Handlung) zu
unterscheiden. Dabei kann es sich um reine Vermögensschäden handeln, aber auch um körperliche Schäden. Auch Schmerzensgeldansprüche fallen im weitesten Sinne hierunter.
Es handelt sich eigentlich um den Bereich der Rechtsfolgen aus einem bestimmten Handeln oder einem bestimmten Vorfall. Bestes Beispiel ist insoweit der Schadensersatz aus einer fehlerhaften Behandlung.
Zu diesem Bereich gehört insbesondere auch die Schadensregulierung infolge eines Verkehrsunfalls.
Gerne reguliert Her Rechtsanwalt Haller auch Ihren Schadensfall, sei es aus Arzthaftung oder aus Verkehrsunfall.
Ein spezielles Gebiet des Vertragsrecht ist das Reiserecht. Dabei können die zustehenden Rechte sehr unterschiedlich sein, abhängig davon, ob es sich um eine Pauschalreise handelt, oder um
eine Individualreise.
Besonderer Aspekt, bei dem gerade die starke europäische Regulierung dieses Gebietes zum Tragen kommt, sind die Ansprüche wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge.
Auch im Reiserecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Haller gerne weiter, egal ob es um Ansprüche wegen der Minderung des Reisepreises infolge von Schlechtleistungen geht, oder um die Geltendmachung der pauschalierten Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung.