Das

Medizinrecht


Das Medizinrecht umfasst insbesondere das Recht der medizinischen Behandlung, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Vertragsarztrecht, das Berufsrecht der Heil-berufe, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich der Vertragsgestaltung, das Vergütungsrecht der Heilberufe, das Krankenhausrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, das Apotheken-recht.  (Vgl. § 14b FAO).

 

Herr Rechtsanwalt Jürgen Haller ist besonders auf das Medizinrecht spezialisiert. Er hat den Antrag auf Führung des Titels eines Fachanwalts für Medizinrecht gestellt und rechnet mit der Verleihung des Titels im September 2015. Der Fachanwalt ist für den Mandanten die Garantie, dass der Rechtsanwalt tatsächlich über besondere Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich verfügt. Ein Rechtsanwalt darf den Titel Fachanwalt für Medizinrecht nur führen, wenn er besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachgewiesen hat.


Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist ein besonderer Aspekt des Medizinrechts. Dabei geht es um die Frage der zivilrechtlichen Haftung eines Arztes im Falle eines möglichen Behandlungsfehlers, also in dem Fall, wenn bei der Behandlung etwas schief gelaufen ist. Eine Arzthaftung kommt dabei nur in Frage, wenn dem Arzt vorwerfbar ein Fehler unterlaufen ist, der zu einem Schaden beim Patienten geführt hat.

 

Das Arzthaftungsrecht umfasst aber nicht nur Behandlungsfehler von Ärzten. Es haftet jeder, dem bei Ausübung eines Heilberufes ein Fehler unterläuft, der zu einem Schaden beim Patienten führt. Eine Haftung für Behandlungsfehler kommt daher genauso bei Fehlern des Pflegepersonals, eines Physiotherapeuten, eines Heilpraktikers usw. in Betracht.

 

Herr Rechtsanwalt Haller eine Vielzahl solcher Arzthaftungsfälle außergerichtlich wie auch gerichtlich betreut und verfügt hier über sehr fundierte Kenntnisse. Er freut sich Ihnen auch in Ihrem Fall zu helfen.


ärztliches und zahnärztliches Honorarrecht

Sobald ein Arzt oder Zahnarzt Leistungen erbringt, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, kann der Arzt bzw. Zahnarzt diese Leistungen dem Patienten privat in Rechnung stellen. Dabei muss er jedoch die Anforderungen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte einhalten. Verstößt er gegen die Anforderungen, die an eine Honorarvereinbarung oder an die Liquida-tion bzw. Rechnung gestellt werden, so kann er seinen Zahlungsanspruch verlieren. Es gibt hier viele Fallstricke für den Arzt bzw. Zahnarzt.

 

Herr Rechtsanwalt Haller hat häufig Honorarstreitigkeiten betreut. Seine Erfahrung zeigt, dass es sich für Ärzte lohnt, bereits im Vorfeld die verwendeten Formulare rechtlich prüfen zu lassen. Dies ist zwar keine Garantie dafür, dass der Schuldner zahlt. Aber es sichert die Durchsetzbarkeit der Forderung bei Gericht.

 

Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Haller bei Fragen zum (zahn-)ärztlichen Honorarrecht und vertritt Sie, wenn Streit über ein (zahn-)ärztliches Honorar bereits entstanden ist.


Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Tagtäglich schließen wir Verträge ab und nicht immer geht die Abwicklung ohne Streit. Auch im Zusammenhang mit der Führung einer Praxis müssen eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen werden. Dabei geht es nicht nur um Behandlungsverträge, die das tägliche Geschäft des Arztes darstellen. Auch Arbeitsverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Kaufverträge, Werkverträge usw. muss der Praxisinhaber abschließen. In Streitfällen können dann die besonderen Belange des Heilberufes eine streitentscheidende Rolle spielen.

 

Herr Rechtsanwalt Haller hat sehr viele zivilrechtliche Mandate aus den verschiedenen Bereichen betreut. Er verfügt daher über eine große Erfahrung in den Bereichen des Kaufrechts, des Werkvertragsrecht, des Mietrechts und des Arbeitsrechts. Auch hat er Arztpraxen in gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten. Gerne berät er auch Sie.


Berufsrecht der Heilberufe

Egal ob Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Heilpraktiker oder Tierärzte. Aller "freien Berufe" des Gesundheitswesens müssen zugleich auch das jeweilige Berufsrecht und Standesrecht beachten, sonst drohen berufsrechtliche Konsequenzen oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Konkurrenten.

 

Auch in diesen Fällen ist der medizinrechtlich spezialisierte Anwalt der richtige Ansprechpartner.


Natürlich ist dies nur ein kleiner Auszug des breiten Spektrums des Medizinrechts. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Haller auch in den weiteren Bereichen des Medizinrechts und vertritt Sie in den sich daraus ergebenden Streitigkeiten.