Das Arbeitsrecht betrifft sämtliche Belange zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist dabei jeder, der in einem sozialversicherungspflichtigen und abhängigen
Beschäftigungsverhältnis steht, Arbeitgeber, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Das Arbeitsrecht beruht im Grunde auf den Regelungen des Dienstvertragsrechts. Allerdings haben die Notwendigkeiten des Arbeitslebens zu einer Vielzahl von Regelungen außerhalb dieses Kernbereiches geführt.
Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Beginn, der Durchführung oder der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses stellen.
Obgleich es sich dabei um einen klassischen Zweig des Zivilrechts handelt, ist das Arbeitsrecht so "ausufernd", dass ein eigener Gerichtszweig errichtet wurde. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gehen daher an das Arbeitsgericht und nicht an die ordentlichen Zivilgerichte.
Egal ob es um die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses geht, oder um Lohnansprüche, um Urlaubsansprüche oder um Arbeitszeiten. Stets ist die umfangreiche Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Herr Rechtsanwalt Haller verfügt über eine umfassende Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts. Er hat bereits eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Mandaten geführt und auch vor Gericht
vertreten. Zudem lehrt er an der Hochschule Fresenius in München das Arbeitsrecht für Wirtschaftswissenschaftler.