Ein Gutachten, das der Sozialverband Deutschland Anfang Februar 2022 vorlegte, hat einmal mehr den Fokus auf die Patientenrechte im Falle eines Behandlungsfehlers gerichtet. Vor ca. 10 Jahre wurden mit dem Patientenrechtegesetz zentrale Punkte des durch die Rechtsprechung entwickelten Arzthaftungsrechts erstmals in Gesetzesform gegossen. Damals hat dem Gesetzgeber der Mut gefehlt, erhebliche Erleichterungen für betroffene Patienten einzuführen.
Sozialverband fordert Nachschärfung
Vor diesem Hintergrund verlangt das nun vorliegende Gutachten eine Nachschärfung des Gesetzes im Hinblick auf die Rechte der Patienten. Gefordert werden unter anderem eine generelle Beweislastumkehr hinsichtlich der Folgen aus einem nachgewiesenen Behandlungsfehler, eine generelle Hinweispflicht von Ärzten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sowie eine Verpflichtung für Ärzte, die Vollständigkeit der übersandten Unterlagen zu versichern. Diese Elemente könnten hilfreich sein und im Einzelfall auch Patienten ermutigen, fehlgeschlagene Behandlungen auf einen Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. Insoweit sind diese Bestrebungen zu unterstützen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass das Arzthaftungsrecht durch eine solche Ergänzung der Regelungen eine erhebliche Vereinfachung erfahren würde.
Verbesserung der Kommunikation
So wünschenswert die angeregten rechtlichen Änderungen auch sind. Noch wichtiger ist eine offene und einfache Kommunikation. Egal ob Jurist oder Mediziner: Es ist niemandem gedient, wenn die beratenden Personen sich hinter ihrer Fachsprache verstecken. Insoweit sehe ich eine Verpflichtung von Ärzten und Juristen gegenüber Betroffenen möglichst klar zu kommunizieren und die Patienten zu ermutigen, Fragen zu stellen. Es ist das Recht eines jeden, seine Fragen so beantwortet zu bekommen, dass er die Antwort verstehen und nachvollziehen kann. Es sollte aber auch niemand die Scheu haben Fragen zu stellen.