Patientenrechte – Kommt der Härtefallfonds für Opfer fehlerhafte Behandlungen?


Im November 2016 griffen die Medien einen Vorstoß der Länder Bayern und Hamburg zur Regelung eines Entschädigungs- und Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern auf. Damit wird eine alte politische Diskussion neu entfacht. Bereits 2011 erhoben mehrere Landesgesundheitsminister die Forderung nach einem solchen Fonds. Gesetz wurde dieser bis heute nicht.

 

Was soll ein Entschädigungs- und Härtefallfonds bringen?

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Erlangung einer Entschädigung infolge eines Behandlungsfehlers sind rechtlich geklärt und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die durch die Rechtsprechung entwickelte Systematik wurde mit dem Patientenrechtegesetz in Gesetzesform gegossen. Die Rechtslage führt jedoch bei einfachen Behandlungsfehlern oft zu einer Nachweisproblematik, ob sämtliche behaupteten Folgen auch auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Eine Umkehr der Beweislast gibt es nur bei groben Behandlungsfehlern. Der Härtefallfonds soll daher eingreifen, wenn eine überwiegend wahrscheinliche Schädigung durch einen Behandlungsfehler vorliegt, aber der Anspruch nicht durchsetzbar ist, weil die Mittel hierfür dem Patienten fehlen oder die Beweislage nicht eindeutig ist. Zudem sollen Leistungen auf Behandlungsfehler in Krankenhäuser beschränkt sein.

 

Die Problematik der Abgrenzung

Die gegenwärtige Rechtslage führt zu einem ausgewogenen Haftungsregime. In Einzelfällen mag es zu ungerechten oder unverständlichen Ergebnissen führen. Es wird aber schwierig werden, überzeugende Kriterien dafür zu schaffen, wann in Abweichung von der bestehenden Rechtslage ein Entschädigungsfonds eintreten soll. Es besteht die Gefahr, dass das Ziel einer schnellen, unkomplizierten und unbürokratischen Hilfe nicht erreicht wird.

 

Fazit:

Bislang wird die Gesetzesinitiative im Bundesrat von der Bundesregierung wohl mehr als skeptisch aufgenommen, was auch Folge dessen ist, dass der Fonds aus Bundesmitteln finanziert werden soll. Insoweit wird man mit Spannung abwarten können, ob dieses Projekt überhaupt verwirklicht werden wird. Auch kann er nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die beste Absicherung um im Falle eines Behandlungsfehlers sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen zu können dürfte jetzt wie auch in der Zukunft eine entsprechende Rechtsschutzversicherung sein, durch die sichergestellt werden kann, dass auch ein finanziell aufwändiges Verfahren durchgeführt werden kann.

 

Quelle: Schwäbische Nachrichten & AuLa Augsburger Land und Leute, Januar 2017, S. 6