Fragen zur Behandlung in Zeiten der COVID 19-Erkrankung


Seit Februar 2020 hat uns der neuartige Coronavirus SARS-CoV-2“ fest im Griff und führt allenthalben zu Unsicherheiten. Gerade die Ärzte sind nun mit teilweise existentiellen Fragen konfrontiert. Und auch Patienten sind verunsichert.

 

Darf der Arzt Behandlungen mit Hinweis auf die Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 ablehnen?

Ärzte mit vertragsärztlicher Zulassung sind durch das Gesetz zur kassenärztlichen Versorgung verpflichtet. Kassenpatienten haben daher einen Anspruch gegenüber dem Vertragsarzt auf Behandlung. Nur in Ausnahmefällen darf dieser eine Behandlung ablehnen. Eine generelle Ablehnung aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus kommt nicht in Frage. Der Arzt muss im konkreten Einzelfall entscheiden, ob eine Behandlung verantwortet werden kann. Dabei kommen Aspekte der Schwere der Erkrankung oder die Zugehörigkeit des Arztes zu einer Risikogruppe in Betracht. Der Arzt muss eine Abwägung vornehmen, wie hoch die Ansteckungsgefahr für sich und seine Mitarbeiter ist und ob die Behandlung ohne Gefahr einer weitergehenden gesundheitlichen Schädigung für den Patienten aufgeschoben werden kann. Je gefährlicher die Erkrankung und je geringer ein Ansteckungsrisiko, desto seltener kommt eine Ablehnung einer Behandlung in Betracht.

Darf der Arzt die Behandlung eines vermutlich an COVID 19 Erkrankten ablehnen?

 

Ausgangspunkt ist auch hier die Behandlungspflicht des Arztes. Eine Ablehnung kommt nur im Einzelfall in Betracht. Der Arzt ist verpflichtet, entsprechende Schutzkleidung vorzuhalten. Steht ihm eine solche nicht (mehr) zur Verfügung, kann er die Behandlung nach Einschätzung des Ansteckungsrisikos im Einzelfall ablehnen. Er muss dann den Patienten an einen anderen Arzt oder letztendlich an ein Krankenhaus verweisen. Es bleibt aber zu hoffen, dass die Patienten die behördlichen Empfehlungen einhalten, und bei typischen Symptomen nicht den Arzt aufsuchen, sondern diesen telefonisch kontaktierten.

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die Krise dank der exzellenten Arbeit der Mitarbeiter im Gesundheitswesen gut und schnell überstanden werden kann. Insoweit ein Dank an alle Helfer in der Krise.